Stand 11.01.2021
Liebe Eltern,
die Planungen von vor Weihnachten wurden aufgrund der aktuellen Infektionslage vom Niedersächsischen Kultusministerium aktualisiert und angepasst. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres am 29.01.2021 an den Grundschulen:
An den Präsenztagen erhalten die Schüler*innen Materialien und Aufgaben für das "Lernen zu Hause". Bei Fragen wenden sich die Eltern bitte an die Klassenlehrer*innen.
Die übliche Betreuung für die ersten und zweiten Klassen in der 6. Stunde entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Hanke
*Bitte melden Sie Ihr Kind für die Notbetreuung (8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) mit dem Formular und einem Nachweis des Arbeitgebers per E-mail, Fax oder Briefeinwurf an, vielen Dank!
Liebe Eltern,
hier finden Sie Informationen des Nds. Kultusministeriums zur geplanten Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien ab 11.Januar 2021. Die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen werden im eingeschränkten Regelbetrieb nach Szenario A beschult, auch hier unter Ausweitung der Maskenpflicht auf den Unterricht.
Wir wünschen allen Familien und Ihren Kindern eine schöne Weihnachtszeit, erholsame Ferien und Feiertage sowie einen guten Start in das neue Jahr 2021. Danke sagen wir allen, die uns in diesem besonderen Jahr auf ihre Weise unterstützt und dadurch geholfen haben, dass wir gut in die wohlverdienten Weihnachtsferien 2020 gefunden haben!
Herzliche Grüße
Mathias Hanke
Klasse 3a
Liebe Eltern,
die neuen Entwicklungen haben evtl. zu Unsicherheiten bezüglich der aktuellen Regelung für die Schulen geführt. Hier zur Klarstellung die wichtigsten Informationen für Sie:
Bitte melden Sie der Schule und der Lehrkraft per E-mail, ab wann Ihr Kind zuhause bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Hanke
Sehr geehrte Eltern,
hier ein Auszug aus dem Brief des Kultusministeriums vom heutigen Donnerstag 10.12.2020:
"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll.* Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche. ..."
Der Elternbrief des Kultusministeriums vom 10.12.2020 wird Ihnen in voller Länge auch über die Lehrkräfte zugeleitet und steht hier zum Download bereit.
*Wenn Sie von dieser Befreiung ab 14.12. Gebrauch machen wollen, geben Sie an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen ('Lernen zu Hause') wechseln soll. Melden Sie sich dazu per E-mail bei der
Eine Absprache für die Übergabe der Materialien für das 'Lernen zu Hause' findet mit der Klassenlehrerin statt.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Hanke
Liebe Eltern,
ab Samstag 12.Dezember 2020 gilt die geänderte Fassung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (gültig bis 10.Januar 2021).
Die Schule startete nach den Herbstferien 2020 am Montag 26.10.2020 im "Szenario A" (eingeschränkter Regelbetrieb) - unter den überwiegend bereits bekannten Bedingungen und Auflagen. Regelmäßiges Lüften des Gebäudes und der Klassenräume wird auch in der nächsten Zeit besonders wichtig sein.
Aktuelle Informationen zu neuen Regelungen finden Sie auf der Seite "Schule in Corona-Zeiten" (z.B. auch ein Update für den gleichnamigen Leitfaden Version 2.0 und einen aktualisierten Rahmen-Hygieneplan 4.1).
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Schulbesuch bei Erkrankung Infografik und den Elternbrief des Kultusministers v. 26.11. Brief!
In dieser "Übersicht" gibt das Kultusministerium die sich ergebenden Konsequenzen für die Schulen bekannt (gültig ab 01.12.2020). Diese sind abhängig von der aktuellen Infektionslage
In der Grundschule besteht weiterhin* keine Pflicht, im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen (*s. Übersicht). Getragen werden muss diese wie bisher z.B. in gekennzeichneten Bereichen im Schulgebäude, auf den Wegen durch das Gebäude, an der Haltestelle und bei der Busfahrt.
Wichtige Hinweise:
Hier stehen die aktuellen Informationen auch in Form eines Eltern-Infobriefes zum Download bereit. Über die Lehrkräfte / Elternvertreter ist er ebenfalls verteilt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Hanke
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