Liebe Eltern,

das Niedersächsische Kultusministerium hat den aktuellen Infektionsschutz an den Schulen durch eine geänderte   

CORONA-Schutzmaßnahme mit  verpflichtenden Selbsttests (ab 12.04.2021) für alle Schüler*innen und Beschäftigte an Schulen erweitert. Die ersten Testkits sind in der Schule angekommen und wurden bereits an die dafür angemeldeten Kinder ausgegeben (Start Gruppe A am 25.03., Gruppe B am 26.03.2021).

Bitte beachten Sie zu den verpflichtenden Testungen der Schüler*innen mit Schnelltests auch die Informationen unter Schule/Download.

Bitte füllen Sie die "Testpflicht Elterninfo" des Kultusministeriums aus und bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme mit Ihrer Unterschrift. Geben Sie das Infoschreiben den Kindern wieder mit in die Schule oder senden es der Schule mit Ihren Angaben zurück.

Wichtige Hinweise:

  • Die Tests werden bei Grundschülern nur zu Hause mit den Eltern durchgeführt. Hier finden Sie eine pdfAnleitung.
  • Wenn Sie Ihr Kind nicht testen möchten, müssen Sie die Präsenzbefreiung in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht dann ab dem 12.04. ebenfalls (Formular siehe Download). Ihr Kind nimmt dann am "Lernen zu Hause" teil. Ohne negativen Schnelltest darf Ihr Kind nicht am Unterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen.
  • Allen Personen ist der Zutritt in das Schulgebäude und auf das Schulgelände bei laufendem Schulbetrieb nur gestattet, wenn ein Covid-19 Schnelltest oder ein ärztl. Nachweis mit einem negativen Ergebnis vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Testkits für die Durchführung 2 x wöchentlich zu Hause erhalten die Schüler*innen donnerstags oder freitags von der Schule, wenn die Testkits bereits geliefert wurden.
  • Getestet wird immer morgens zu Hause am 1.Tag nach der Rückkehr aus dem Wochenende in die Schule und am übernächsten Tag (Je nach Gruppe (auch Notbetreuung) Mo/Mi oder Die/Do).

Bei positiver Testung müssen unbedingt die Vorgaben eingehalten werden. Beachten Sie dazu bitte auch einepdfneue Elterninfo nach den Osterferien.

  • Ein mit dem Schnelltest positiv getestetes Kind (o. Person) gilt als Verdachtsfall. Die Eltern sind zur Meldung jedes durchgeführten Tests und eines evtl. positiven Testergebnisses bei der Schule verpflichtet.
  • Dazu nutzen die Eltern bitte den Testkalender (siehe Download). Er wird über die Lehrkräfte mit den ersten Tests ausgegeben. Jeder durchgeführte Test ist darin von den Eltern mit Unterschrift zu bestätigen. Der Testkalender wird von den Schüler*innen in der Elternmappe mitgeführt und von den Lehrkräften kontrolliert.
  • Von der Schule erhalten die Eltern bei positivem Testergebnis nach einem Anruf im Sekretariat (Tel.: 05552-1030) eine Bescheinigung per E-mail, mit der sie ihr Kind umgehend in einer Arztpraxis zur Durchführung eines kostenlosen PCR-Tests anmelden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Hanke