Sehr geehrte Eltern,

hier ein Auszug aus dem Brief des Kultusministeriums vom heutigen Donnerstag 10.12.2020:

"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll.* Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche. ..."

Der Elternbrief des Kultusministeriums vom 10.12.2020 wird Ihnen in voller Länge auch über die Lehrkräfte zugeleitet und steht hier zum pdfDownload bereit.

 

*Wenn Sie von dieser Befreiung ab 14.12. Gebrauch machen wollen, geben Sie an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen ('Lernen zu Hause') wechseln soll. Melden Sie sich dazu per E-mail bei der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und auch per E-mail bei der Lehrkraft (Bitte den Nachnamen der betreffenden Lehrkraft ergänzen), vielen Dank.

Eine Absprache für die Übergabe der Materialien für das 'Lernen zu Hause' findet mit der Klassenlehrerin statt.

Mit freundlichen Grüßen  

Mathias Hanke