Ab Montag 02.November 2020 gilt die neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (gültig bis 30.November).

In dieser pdf"Übersicht" gibt das Kultusministerium die sich ergebenden Konsequenzen für die Schulen bekannt. Diese sind abhängig von der aktuellen Infektionslage.

In der Grundschule besteht weiterhin keine Pflicht, im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Getragen werden muss diese wie bisher z.B. in gekennzeichneten Bereichen im Schulgebäude, auf den Wegen durch das Gebäude, an der Haltestelle und bei der Busfahrt.

Sollte ein Wechsel in das "Szenario B" (Schule im Wechselmodell mit geteilten Klassen) angeordnet werden, werden Sie umgehend hier auf unserer Startseite und durch die KlassenlehrerInnen informiert.

Informationen dazu finden Sie unter: